Jugendordnung

Jugendordnung – Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V.

Präambel

In dem Bewusstsein,
dass das Fußballspiel junge Menschen besonders anspricht,

in der Überzeugung,
dass das Fußballspiel ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen zur Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt,

in der Absicht,
außerhalb von Elternhaus, Schule und Beruf sportliche und außersportliche Jugendarbeit zu leisten, und

mit dem Bekenntnis,
den Fußballsport im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes zu organisieren, gibt sich der Sportclub Teutonia Kleinenbroich die folgende Jugendordnung.

§1 Name und rechtliche Stellung

Alle Vereinsmitglieder unter 18 Jahren, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählte und berufene Mitarbeiter*innen bilden die Jugend des Vereins Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V..

Die Jugend des Vereins Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Die Jugend des Vereins Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Vereins Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V.. Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.

Die Jugend im Verein Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW (zuletzt bekannt gemacht im Ministerialblattes NRW Teil 1 vom 11.6.2015) in der jeweils gültigen Fassung.

§2 Aufgaben/Ziele/Grundsätze

1.) Der Jugend sind folgende Grundsätze wichtig:

  1. Fair Play
  2. Respekt
  3. Mitbestimmung
  4. Mitverantwortung
  5. Chancengleichheit
  6. Gleichberechtigung
  7. Parteipolitische Neutralität
  8. Gewaltfreiheit
  9. Prävention sexualisierter Gewalt
  10. Gesundheitsförderung
  11. Bewegungsförderung
  12. Spiel und Sport
  13. Religiöse Neutralität

2.) Die Jugend ist in folgenden sportlichen und außersportlichen Aufgabenbereichen aktiv:

  1. Jugendarbeit im Sport
  2. Jugendarbeit Wettkampforientiert gestalten
  3. Weiterentwicklung des sportlichen Angebots
  4. Persönlichkeitsbildung junger Menschen unterstützen
  5. Förderung des junges Engagements
  6. Mit Kitas zusammen arbeiten
  7. Mit Schulen zusammen arbeiten
  8. Interkulturelle Jugendarbeit fördern

§3 Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt

1.) Die Jugend im Verein Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. ist ein sicherer Ort für alle Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche. Sie verurteilt jede Form von Gewalt, egal ob psychischer, physischer oder sexueller Art. Der Jugendvorstand trifft notwendige und geeignete Maßnahmen, um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und stellt die Sensibilisierung zu diesem Thema aller Mitarbeiter*innen und Mitglieder in der Vereinsjugend und eine entsprechende Qualifizierung sicher.

2.) Die Jugendabteilung setzt das im Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. geltende Schutzkonzept zur Verhinderung von Gewalt um und arbeitet gemeinsam mit dem Vorstand an dessen fortlaufender Weiterentwicklung. Die Verantwortung über die Durchsetzung obliegt dem Jugendvorstand. Die Aufarbeitung von Vorfällen erfolgt in der Vereinsjugend durch die im Schutzkonzept benannten Personen, welche durch den Jugendvorstand unterstützt werden.

§4 Gremien/Organe der Jugend

Die Organe der Jugend des Vereins Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. sind:

  1. Jugendversammlung
  2. Jugendvorstand

§5 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der Jugend des Vereins Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V..

1.) Zusammensetzung

Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, die Mitglied im Verein Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. sind, zusammen. Sie alle dürfen sich einbringen und bei Wahlen und Entscheidungen mitbestimmen (aktives Wahlrecht). Die Stimme ist nicht übertragbar.

2.) Regelungen zur Durchführung

Die Jugendversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich alle 2 Jahre zum Saisonende statt.

Eine außerordentliche Jugendversammlung muss auf begründeten Antrag, welcher von mindestens 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder unterzeichnet ist und in Textform beim Jugendvorstand eingeht oder auf Basis eines Beschlusses von mindestens 50% des Jugendvorstandes einberufen werden.

3.) Aufgaben

Die Aufgaben der Jugendversammlung sind:

  • Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  • Entgegennahme des Kassenberichtes
  • Entlastung des Jugendvorstandes
  • Beschlussfassung über die Änderung der Jugendordnung
  • Wahl des Jugendvorstandes
  • Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Vereinsjugendarbeit
  • Genehmigung des Haushaltsplans und somit Festlegung der Verwendung der Mittel der Jugend

4.) Einladung und Anträge

Die (ordentliche und außerordentliche) Jugendversammlung wird durch den Jugendvorstand durch Bekanntgabe über folgende Kanäle in Textform: Internetseite des Vereins, Verteilung über die Trainer:innen, Aushang im Clubheim bis spätestens Vier Wochen Frist vor der Versammlung einberufen. Anlagen zur Einladung können auch über einen Link(z.B.zu einer Cloud) oder andere technische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Jedes stimmberechtigte Mitglied der Jugend sowie der Jugendvorstand kann/können einen Antrag an die Jugendversammlung stellen.Anträge müssen dem Jugendvorstand bis zwei Wochen vor der Jugendversammlung vorliegen. Dringlichkeits-/Änderungsanträge können im Rahmen der Sitzung gestellt werden.

5.) Wahlen/Abstimmungen

Alle Abstimmungen gelten bei einer einfachen Mehrheit als angenommen. Eine Abstimmung kann geheim erfolgen, wenn dies auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.

§6 Jugendvorstand

Der Jugendvorstand besteht aus:

  • Der*Die Jugendvorsitzende
  • Der*Die stellvertretende Jugendvorsitzende
  • Bis zu fünf Beisitzer*innen für verschiedene Aufgaben (z. B. Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Sport, Bildung)

Gewählt werden kann jedes Vereinsmitglied, welches zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 14 Jahre alt ist. Zum*Zur Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden können nur Personen gewählt werden, welche zum Zeitpunkt der Wahl bereits 18 Jahre alt sind.

Die Wahl erfolgt für 2 Jahre.

Der*Die Jugendvorsitzende*r repräsentiert die Jugend im Vorstand des Gesamtvereins und nach außen. Außenvertretungsaufgaben werden im Verhinderungsfall von der Stellvertretung übernommen.

Bei vorherigem Austritt/Ausscheiden eines Mitglieds des Jugendvorstand wird eine Nachwahl bis zum Ende der eigentlichen Amtsperiode angestrebt.

Der Jugendvorstand ist für alle Aufgaben, die die Jugend betreffen und nicht durch die Jugendversammlung wahrgenommen werden, zuständig. Sitzungen des Jugendvorstand sind durch den*die Jugendvorsitzende oder in Vertretung durch den*die Stellvertreter*in einzuberufen.

§7 J-TEAM

Das J-TEAM des Vereins Sportclub Teutonia Kleinenbroich 1921 e. V. ist ein Zusammenschluss aus allen jungen Engagierten von 13 bis 26 Jahren, die sich im Rahmen von Projekten und Maßnahmen im Verein engagieren. Jede*r, der*die möchte, kann sich dem J-TEAM anschließen. Das J-TEAM kann Vorschläge und Ideen an den Jugendvorstand weiterleiten und arbeitet eng mit diesem zusammen.

§8 Inkrafttreten/Gültigkeit/Änderungen

Die Jugendordnung tritt mit der Beschlussfassung in der Jugendversammlung am 20.06.2024 in Kraft.

Die Jugendordnung kann im Rahmen einer Jugendversammlung geändert werden, sofern mit der Einladung auf den Tagesordnungspunkt hingewiesen wird und ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Änderung zustimmen.