Corona-Update: Mitgliederversammlung 2021
Die jährliche Mitgliederversammlung wird aus diesem Grund auch in 2021 leider nicht wie in der Satzung vorgesehen im ersten Quartal […]
Tradition trifft Zukunft.
Coronaschutzverordnung In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung:
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
[…]
Die jährliche Mitgliederversammlung wird aus diesem Grund auch in 2021 leider nicht wie in der Satzung vorgesehen im ersten Quartal […]
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer, am letzten Tag dieses außergewöhnlichen Jahres blicken wir mit Euch zusammen eigentlich lieber auf die […]