Kündigung

  • Beendigung der Mitgliedschaft (siehe auch § 6 der Vereinssatzung):
    • Der Austritt aus dem Verein kann gem. in Textform zum Ende eines Halbjahres (30.06., 31. 12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erklärt werden. Dazu reicht eine Nachricht über das Kontaktformular.
    • Falls Sie eine Bestätigung wünschen, bitten wir um Angabe einer E-Mail-Adresse. Eine Bestätigung per Post ist nicht möglich.
    • Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
  • Vereinswechsel: