COVID-19-Update vom 16.09.2020

COVID-19
Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Ab dem 16.09.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) NRW.

Die bislang gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen werden wie folgt erweitert:

  • Im Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb sind nun mehr als 30 Spieler*innen erlaubt, wenn in der Spielordnung oder Verbandssatzung mehr als 30 Spieler*innen zulässig sind.
  • Mehr als 300 Zuschauer drinnen und draußen sind erlaubt, wenn es ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept gibt, in dem bei mehr als 500 Zuschauern auch die An- und Abreise nach den Vorgaben der CoronaSchVO geregelt ist. Eine Vorlage bei den zuständigen Behörden ist erforderlich. Außer am Sitz- oder Stehplatz ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Bei mehr als 1.000 Zuschauern (bis zu 1/3 der möglichen Sportstätten-Kapazität) muss zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen. Diese muss zudem das Einverständnis des Gesundheitsministeriums NRW einholen.

Die letzten beiden Punkte treffen für unsere Sportanlage nicht zu. Daher haben das bisherige Hygienekonzept und die Begrenzung auf maximal 300 Zuschauer weiterhin Gültigkeit!

Bei allen sportlichen und außersportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (AHA-Formel)! Wir weisen darauf hin, dass außerhalb des reinen Sportbetriebs immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in Duschen und Umkleiden! Um die Lockerungen inkl. der Zulässigkeit von Kontaktsport nicht zu gefährden bitten wir nachdrücklich um gewissenhafte Einhaltung der aktuellen Verordnungen!