Corona

COVID-19

Aktuelle Coronaregeln für den Sportbetrieb ab 24.07.2021 in der Inzidenzstufe 1 (detaillierte Infos hier beim Landessportbund NRW):

Sportbetrieb draußen:

100 Personen unabhängig vom Alter mit einfacher Rückverfolgbarkeit *

oder

25 Kinder/Jugendliche bis einschl. 18 Jahre + 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ohne Rückverfolgbarkeit

Zuschauer (draußen):

bis zu 1000:

– mit einfacher Rückverfolgbarkeit *
– unter Einhaltung des Mindestabstands

 

Gemeinschaftsräume / Kabinen

Geöffnet mit

– Mindestabstand
– Hygienevorschriften

* einfache Rückverfolgbarkeit = Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert (Teutonia nutzt die Luca-App);
besondere Rückverfolgbarkeit = einfache RV + Sitzplatzverzeichnis

** Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden (Negativtestnachweis). Der Negativtestnachweis ist bei der Inanspruchnahme des Angebots zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebots höchstens 48 Stunden zurückliegen. Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind gleichgestellt.